» Was ist der Inhalt von den U-Untersuchungen?

Die „U-Untersuchungen“ (U steht für „Untersuchung“) sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt werden.

Sie dienen dazu, die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu überwachen, frühzeitig eventuelle Probleme zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

U1:

» Zeitpunkt: Innerhalb der ersten 3 Lebenstage, idealerweise vor der Entlassung aus der Geburtsklinik

» Untersuchung des Neugeborenen, Überprüfung der Vitalfunktionen, Gewicht, Größe, Kopfumfang

» Beratung zu Themen wie Stillen, Nabelpflege, Schlafumgebung

 

U2:

» Zeitpunkt: 3. bis 10. Lebenstag

» Überprüfung des Allgemeinzustands des Babys

» Untersuchung von Reflexen, Haut, Nabel, Hüfte

» Beratung zu Ernährung, Schlaf, Säuglingspflege

 

U3:

» Zeitpunkt: 4.-6. Lebenswoche

» Überprüfung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Impfberatung und ggf. Impfungen

» Elternberatung zu Themen wie Ernährung, Schlaf, Sicherheit

 

U4:

» Zeitpunkt: 3.-4. Monat

» Beurteilung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Überprüfung von Bewegungen, Reaktionen und Sinneswahrnehmung

» Impfberatung und ggf. Impfungen

 

U5:

» Zeitpunkt: 6.-7. Monat

» Bewertung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Überprüfung von Bewegungen, Reaktionen und Sprachentwicklung

» Impfberatung und ggf. Impfungen

 

U6:

» Zeitpunkt: 10.-12. Monat

» Bewertung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Untersuchung der Motorik, Sprachentwicklung und Sozialverhalten

» Impfberatung und ggf. Impfungen

 

U7:

» Zeitpunkt: 21.-24. Monat

» Beurteilung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Überprüfung von Motorik, Sprache, Sozialverhalten und kognitiver Entwicklung

» Impfberatung und ggf. Impfungen

 

U8:

» Zeitpunkt: 46.-48. Monat

» Bewertung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Überprüfung von Motorik, Sprache, Sozialverhalten und kognitiver Entwicklung

» Impfberatung und ggf. Impfungen

 

U9:

» Zeitpunkt: 60.-64. Monat

» Beurteilung des Wachstums, der Entwicklung und der Vitalfunktionen

» Untersuchung von Motorik, Sprache, Sozialverhalten und kognitiver Entwicklung

» Impfberatung und ggf. Impfungen

 

U10 und U11: Diese Untersuchungen werden auch in userer Praxis angeboten und können je nach Bedarf durchgeführt werden. Sie dienen dazu, die Entwicklung und Gesundheit des Kindes vor dem Eintritt in die Pubertät zu überwachen.

 

J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung):

» Zeitpunkt: 12.-14. Lebensjahr

» Überprüfung der körperlichen und geistigen Gesundheit von Jugendlichen

» Untersuchung von Wachstum, Entwicklung, Sinneswahrnehmung, Impfstatus

» Beratung zu Gesundheitsverhalten, Ernährung, Bewegung, Pubertät, Sexualität, psychosoziale Gesundheit

 

J2 (Jugendgesundheitsuntersuchung):

» Zeitpunkt: 16.-17. Lebensjahr

» Fortsetzung der Untersuchungen und Beratungen der J1

» Überprüfung von Wachstum, Entwicklung, psychosozialer Gesundheit

» Beratung zu Gesundheitsverhalten, Risikoverhalten, Ausbildung, Berufswahl

 

Es ist wichtig, dass Eltern regelmäßig an den U-Untersuchungen teilnehmen, um sicherzustellen, dass ihr Kind eine optimale medizinische Versorgung erhält und sich gesund entwickelt.

Bei Bedarf können zusätzliche Untersuchungen oder Beratungen mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin vereinbart werden.

» Ab wann kann ich mein Kind Impfen lassen?

Die ersten Impfungen für Säuglinge beginnen in der Regel im Alter von 2 Monaten.

Das entspricht Ihrem U4 Termin.

Zu den Standardimpfungen in diesem Alter gehören Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B und Pneumokokken.

 

Im Kindergartenalter werden zusätzliche Impfungen verabreicht, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten und das Kind gegen weitere Krankheiten zu schützen.

Dazu gehören Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Varizellen (Windpocken) und Hepatitis A.

 

Im Schulalter können weitere Auffrischimpfungen erforderlich sein, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.

Wir nehmen wir uns auch gerne Zeit, Reiseimpfungen zu besprechen und gegebenenfalls individuelle Pläne für Sie zu erstellen.

 

Wir halten uns strikt an die Emfehlungen der ständigen Impfkomission (STIKO), dazu haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt (Link).

HIER (Link) finden Sie den Impfkalender in 20 Sprachen für weitere Informationen.

» Ich konnte euch telefonisch nicht erreichen. Wie kann ich euch erreichen?

Wir bekommen täglich sehr viele Anfragen, daher sind unsere Telefonleitungen strapaziert.

Sehr oft sind wir für unsere Patienten im Einsatz, wenn Sie uns nicht erreichen können.

Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular (Link) oder via unserer E-Mail erreichen.

» Wann ist der erste Kinderarzttermin für mein Kind?

Die erste Vorstellung in unserer Kinderarztpraxis erfolgt in der Regel zur U3.

Das ist die 3. Vorsorgeuntersuchung in der 4.-6. Lebenswoche.

Sollten vorher Fragen oder Probleme auftreten, sind wir natürlich auch früher für Sie da.

Welche das sein können sehen Sie hier (Link zu mehr Informationen zur Zeit nach der Entlassung aus der Geburtsklinik).

» Was muss ich nach der ersten Impfung beachten?

Besonders nach der ersten Impfung kann es in den ersten Stunden und Tagen nach der Impfung auf eventuelle Reaktionen oder Nebenwirkungen.

Dazu gehören Rötungen oder Schwellungen an der Injektionsstelle, Fieber, Reizbarkeit, Schläfrigkeit oder Veränderungen im Ess- und Schlafverhalten.

Falls Ihr Kind Fieber bekommt, kontrollieren Sie es bitte regelmäßig mit einem Thermometer.

Gönnen Sie Ihrem Kind viel Ruhe und achten Sie bitte auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

» Ich bin in eurer Praxis in Vorkasse gegangen. Wie bekomme ich das Geld von der Krankenkasse zurück?

Für bestimmte Leistungen haben Krankenkassen festgelegt, dass Sie zuerst in unserer Praxis bezahlen müssen und die Erstattung dann von Ihrer Krankenkasse erhalten. Dies betrifft unter anderem:

 

» Meningokokken B-Impfung (Bexsero)

» Hepatitis A-Impfung (Havrix)

» Gelbfieber-Impfung (Stamaril)

» PlusOptix-Sehscreening

» Nierensonografie

 

Wenn Sie in unserer Praxis in Vorkasse gegangen sind und eine Erstattung von Ihrer Krankenkasse erhalten möchten, folgen Sie bitte diesen Schritten:

    1. Beleg aufbewahren: Bewahren Sie den Zahlungsbeleg oder die Rechnung, die Sie von unserer Praxis erhalten haben, sorgfältig auf. Dieser dient als Nachweis für die erbrachte Leistung und die von Ihnen geleistete Zahlung.
    2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und informieren Sie diese über die erhaltene Leistung sowie die von Ihnen geleistete Zahlung. Erfragen Sie die benötigten Schritte und Unterlagen für die Erstattung.
    3. Einreichen der Unterlagen: Senden Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Zahlungsbelegs oder der Rechnung, an Ihre Krankenkasse. Stellen Sie sicher, dass alle geforderten Informationen vollständig und korrekt sind.
    4. Bearbeitung und Erstattung: Ihre Krankenkasse wird die eingereichten Unterlagen prüfen und die Erstattung entsprechend bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Krankenkasse variieren. Nach Genehmigung wird Ihnen der Erstattungsbetrag auf das angegebene Konto überwiesen oder anderweitig zur Verfügung gestellt.
    5. Überprüfen Sie die Erstattung: Überprüfen Sie den erhaltenen Erstattungsbetrag und stellen Sie sicher, dass er korrekt ist. Bei Unklarheiten oder Problemen können Sie sich erneut an Ihre Krankenkasse wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Erstattung dieser Leistungen von den individuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse abhängt, daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Richtlinien Ihrer Krankenkasse zu informieren
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Abwicklung von Erstattungsanträgen zu unterstützen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Praxisteam.

» Wie lange soll mein Baby Vitamin D bekommen?

Kinder bekommen Vitamin D in ihrem ersten Lebensjahr.

In manchen Fällen kann es ratsam sein, auch im zweiten Lebensjahr noch Vitamin D zu verabreichen. Sollte das auf Ihr Kind zutreffen, Informieren wir Sie darüber.

» Was ist SIRS und wie kann ich mein Kind schützen?

Prävention des plötzlichen Kindstodes (SIDS)

Der plötzliche Kindstod ist eine tragische Realität, die jedoch durch bestimmte Maßnahmen wirksam verringert werden kann. Hier sind die wichtigsten Vorkehrungen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes:

» Schlafposition: Babys schlafen sicherer auf dem Rücken als auf dem Bauch oder der Seite.

» Verwendung eines Schlafsacks: Babys schlafen im Schlafsack am besten. Vermeiden Sie die Verwendung von Kopfkissen und Bettdecken, um das Risiko von Überdeckung und Überwärmung des Babys zu minimieren.

» Schlafen im Elternschlafzimmer: Babys sollten im Schlafzimmer der Eltern, aber in ihrem eigenen Bett schlafen.

» Raumtemperatur: Halten Sie die Raumtemperatur für schlafende Babys zwischen 17 und 19 °C.

» Matratze: Die Matratze sollte fest und wenig eindrückbar sein. Verzichten Sie auf mehrschichtige, besonders weiche Unterlagen und Felle, um die Gefahr von Wärme- und CO2-Staus zu reduzieren. Weiche Unterlagen bieten auch nicht genügend Widerstand, um das Baby in die Rückenlage zurückzubewegen.

» Stillen: Stillen ist stark zu empfehlen, da Muttermilch zahlreiche Vorteile bietet, einschließlich des Schutzes vor dem plötzlichen Kindstod.

» Rauchvermeidung: Vermeiden Sie das Rauchen während der Schwangerschaft und die Exposition des Babys gegenüber Rauch im ersten Lebensjahr. Rauchen erhöht das Risiko für den » plötzlichen Kindstod erheblich.

Diese Maßnahmen sind wissenschaftlich fundiert, dennoch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit.

Wenn in der Familie bereits ein Fall von plötzlichem Kindstod aufgetreten ist, sollte dies bereits vor der Entlassung aus der Geburtsklinik mit dem Kinderarzt oder der Kinderärztin besprochen werden. Ihr Kind kann möglicherweise mit einem speziellen SIDS-Monitor ausgestattet werden.

» Eine Zecke hat mein Kind gebissen. Was kann ich tun?

Zecken und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

» Information: Bei einem Zeckenbiss ist es wichtig, die Zecke rasch und fachgerecht zu entfernen. In Gebieten mit einer erhöhten FSME-Gefahr können aktive oder passive Impfstoffe vor oder nach einem Biss eingesetzt werden.

» Erste Symptome: Etwa 2-4 Tage nach dem Stich können grippeähnliche Symptome auftreten, darunter Fieber, Kopfschmerzen und Gliederschmerzen.

» Verlauf: Nach 3-8 beschwerdefreien Tagen kann eine zweite Phase mit Hirnhaut-, Gehirn- oder Rückenmarksentzündung auftreten. Anzeichen können Kopfschmerzen, Nackensteife, hohes Fieber und Erbrechen sein.

» Therapie: Im Falle von Symptomen ist eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich.

» Weitere Informationen: Für detaillierte Informationen über den Umgang mit Zeckenbissen und FSME besuchen Sie die Zeckenschule (Link zur Zeckenschule) und weitere Informationen (Link zu weiteren Informationen).

» Mein Kind ist frühgeboren. Wie schütze ich es vor RSV?

RSV-Impfungen für Frühgeborene

Wenn Sie ein Frühgeborenes haben und der erste Winter mit möglichen RS-Virus-Infektionen bevorsteht, ist es wichtig, dass Sie Ihr Frühchen schützen. Hier sind einige wichtige Maßnahmen:

» Hygiene beachten: Alle Personen, die Ihr Frühchen berühren möchten, sollten sich vorher gründlich mit warmem Wasser die Hände waschen. Vermeiden Sie den Kontakt zu Personen mit Erkältungssymptomen und stellen Sie sicher, dass in der Nähe Ihres Frühchens nicht geraucht wird.

» Was ist RSV? Das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) führt jedes Jahr, insbesondere in den Wintermonaten zwischen September und April, zu vermehrten Infektionen. Frühgeborene und Kinder mit chronischen Atemwegserkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe.

» Symptome erkennen: Zu den Symptomen einer RSV-Infektion gehören plötzlicher Husten, eine laufende Nase, Fieber, beschleunigte Atmung und Herzfrequenz sowie Atemnot. Manchmal können auch pfeifende Atemgeräusche auftreten.

» Prävention: Vermeiden Sie engen Kontakt mit erkälteten Personen, insbesondere im ersten Winter. Gemeinschaftseinrichtungen erhöhen das Infektionsrisiko. Achten Sie darauf, Ihre Hände gründlich zu waschen (mindestens 1 Minute), da das Virus hauptsächlich über die Hände übertragen wird. Das Rauchen in der Nähe des Kindes erhöht das Risiko für schwere RSV-Infektionen.

» Stillen: Wenn möglich, sollte Ihr Kind weiterhin Muttermilch erhalten, da diese schützende Antikörper überträgt.

» RSV-Impfungen: Frühgeborene haben ein noch nicht voll entwickeltes Immunsystem. Die RSV-Impfung bietet einen wirksamen Schutz. Diese Injektionen sollten einmal monatlich während der RSV-Saison verabreicht werden, idealerweise am gleichen Tag des Monats. Die Indikation für diese Impfungen wird von der Kinderklinik gestellt, die in der Regel auch mit der ersten Impfung beginnt.

Die Vorsorge ist der beste Weg, um gefährliche Komplikationen zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig zum angegebenen Prophylaxetermin zu erscheinen, damit Ihr Baby einen wirksamen RSV-Infektionsschutz erhält.